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   VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11   

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https://dejure.org/2012,618
VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11 (https://dejure.org/2012,618)
VG Leipzig, Entscheidung vom 18.01.2012 - 1 L 278/11 (https://dejure.org/2012,618)
VG Leipzig, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 1 L 278/11 (https://dejure.org/2012,618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Umweltzone für das Geschäftsfeld "Trabi erleben"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig, wenn dem Unternehmen ansonsten eine Existenzgefährdung droht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Trabi in der Umweltzone

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sightseeing Tour in der Umweltzone von Leipzig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Trabi-Stadtrundfahrten in Leipziger Umweltzone

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Stadtrundfahrten mit Trabis in Leipziger Umweltzone - Ausnahmegenehmigung für Umweltzone nur bei drohender Existenzgefährdung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 08.02.2011 - 4 A 254/10

    Recht einer Behörde zur Berücksichtigung etwaiger sich aus dem Kennzeichen eines

    Auszug aus VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11
    Demgegenüber ergebe sich nach dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.2.2011 - 4 A 254/10 - zwar aus § 9 Abs. 1 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz - PBefG - kein Recht der Behörde, etwaige, sich aus dem Kennzeichen ergebende Nutzungsbeschränkungen bei der Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen.

    Soweit die Antragstellerin auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9.4.2008 - 6 K 1784/09 - verweist, wurde dieses mit Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.2.2011 - 4 A 254/10 - abgeändert bzw. für wirkungslos erklärt, soweit die Hauptsache erledigt war.

  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

    Auszug aus VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11
    Wie weit der aus Art. 14 Abs. 1 GG resultierende Schutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb reicht, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht eindeutig formuliert (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 22.5.1979, BVerfGE 51, 193 [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvL 9/75] ; v. 4.10.1991, NJW 1992, 1878 [BVerfG 04.10.1991 - 1 BvR 314/90] ).

    Selbst wenn man jedoch zugunsten der Antragstellerin unterstellt, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie umfasst werde, erstreckt sich dieser Schutz nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung (etwa BVerfG, Beschl. v. 4.10.1991, NJW 1992, 1878 [BVerfG 04.10.1991 - 1 BvR 314/90] ).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11
    Wie weit der aus Art. 14 Abs. 1 GG resultierende Schutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb reicht, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht eindeutig formuliert (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 22.5.1979, BVerfGE 51, 193 [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvL 9/75] ; v. 4.10.1991, NJW 1992, 1878 [BVerfG 04.10.1991 - 1 BvR 314/90] ).
  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 22 C 09.2071

    Ausnahmeregelung von den Verkehrsverboten für die Umweltzone München für

    Auszug aus VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11
    Im Interesse des angeordneten generellen Fahrverbotes für alle Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor ohne geregelten Katalysator und unabhängig von ihrem konkreten Beitrag zur Feinstaubbelastung hat der Verordnungsgeber mögliche Vermögenseinbußen von Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten solcher Autos bei deren Verwertung bewusst in Kauf genommen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.8.2009 - 22 C 09.2071 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 11 CS 10.368

    Sperrung einer mittelalterlichen Altstadt für Gespannfuhrwerke; Gefahrenlage

    Auszug aus VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11
    Etwas anderes kommt nur dort in Betracht, wo die veränderten Verkehrsregelungen gänzlich außergewöhnlich oder die Folgen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so erheblich sind, dass sie die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes unmittelbar bedrohen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.5.2010 - 11 CS 10.368, juris, m. w. Nw.).
  • VG München, 09.02.2010 - M 1 K 09.3558

    Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Umweltzone München

    Auszug aus VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11
    Allein das Vorliegen dieser Bedingungen begründet daher noch kein überwiegendes und unaufschiebbares Interesse Einzelner, das als nicht vorhersehbarer Härtefall gelten könnte (vgl. VG München, Urt. v. 9.2.2010 - M 1 K 09.3558 - Rn. 19, juris).
  • VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 2158/12

    Fahrt in der Umweltzone

    Zwar sind diese Aktivitäten mit einem gewissen Aufwand oder auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, doch gibt es auch unter Berücksichtigung der vom Antragsteller im Klageverfahren vorgenommenen Beschreibung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse keine Anhaltspunkte für eine dadurch hervorgerufene unzumutbare Belastung seiner Person und/oder seiner Tochter, deren wirtschaftliche Situation er mit keinem Wort glaubhaft gemacht hat ( vgl. zu den Anforderungen an überwiegende Einzelinteressen nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV u. a. Bayer. VGH, Beschluss vom 10.01.2012 - 22 C 11.2395 -, juris; OVG NW, Beschluss vom 27.07.2009, NVwZ 2009, 1317; VG Leipzig, Beschluss vom 18.01.2012 - 1 L 278/11 -, juris; VG München, Urteile vom 11.10.2011 - M 1 K 11.3265 -, juris, und vom 09.02.2010 - M 1 K 09.3558 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2009 - 3 K 285/09 -, juris ).
  • VG Aachen, 04.09.2017 - 6 K 1104/16

    Umweltzone; Fahrverbot; Ausnahmegenehmigung; Gewerbebetrieb; Gleichbehandlung;

    vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 1 L 278/11 -, juris Rn. 45; VG Stuttgart, Urteile vom 19. Oktober 2010 - 6 K 361/10 -, juris Rn. 21, und vom 16. Juni 2009 - 6 K 1387/09 -, juris Rn. 23; VG Düsseldorf , Urteil vom 4. Juni 2010 - 3 K 2319/10 -, juris Rn. 24.
  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 4 B 138/12

    Zwischenregelung, Beschwerdeverfahren, effektiver Rechtsschutz

    Ausfertigung Az.: 4 B 138/12 1 L 278/11.
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